Beurlaubungen / Entschuldigungspflichten

Seit dem Schuljahr 2025/26 gibt es an der Hölderlin-Realschule neue Regeln für die Entschuldigung, wenn Ihr Kind krank ist oder aus anderen wichtigen Gründen nicht zur Schule kommen kann. Diese Regeln basieren auf einer neuen Schulbesuchsverordnung (siehe: https://www.landesrecht-bw.de/perma?d=jlr-SchulBesVBWV7P2). Die neue Regelung macht es Ihnen leichter, Ihr Kind krankzumelden – zum Beispiel digital.

 

So funktioniert es an unserer Schule:

 

Ist Ihr Kind krank, wurde früher entlassen oder kann aus einem wichtigen Grund nicht zur Schule? Dann entschuldigen Sie Ihr Kind bitte am gleichen Tag, am besten noch vor Unterrichtsbeginn, bei der Klassenlehrkraft:

 

  • Per Nachricht über EduPage

 

Bitte geben Sie an, warum Ihr Kind fehlt und wie lange es voraussichtlich fehlt. Nur in Ausnahmefällen rufen Sie bitte im Sekretariat an. Am besten senden Sie direkt eine schriftliche, unterschriebene Entschuldigung mit der Nachricht mit.

 

  • Sie können die Entschuldigung aufschreiben, unterschreiben, abfotografieren und dem Klassenlehrer per EduPage oder Schul-Mail schicken. Nutzen Sie gerne die Vorlage aus dem Schulplaner (S.108).

 

  • Wenn Sie eine ärztliche Bescheinigung haben, können Sie diese auch abfotografieren und so schicken.

 

  • Wenn Ihr Kind gesund ist, kann es die abfotografierte Entschuldigung/ärztliche Bescheinigung mit zur Schule bringen und der Klassenlehrkraft zusätzlich abgeben.

 

Welche Fristen gelten?

 

  • Die Entschuldigung muss spätestens am zweiten Tag, an dem Ihr Kind fehlt, bei der Schule sein.

 

Weitere wichtige Informationen:

 

  • Bitte benutzen nur Sie als Erziehungsberechtigte den Elternzugang bei EduPage. So stellen wir sicher, dass Ihre Entschuldigung auch ankommt.

 

  • Wenn Ihr Kind länger als 10 Tage fehlt, kann der Klassenlehrer eine ärztliche Bescheinigung verlangen.

 

  • Wenn Zweifel bestehen, ob die Entschuldigung stimmt, oder wenn Ihr Kind oft fehlt, kann die Klassenkonferenz entscheiden, dass nur noch mit ärztlichen Bescheinigungen entschuldigt werden darf.

 

  • Wenn Sie wissen, dass Ihr Kind aus einem wichtigen Grund fehlt (zum Beispiel Arzttermin, Sportwettkampf, zusätzlicher religiöser Feiertag), melden Sie das bitte rechtzeitig mit einem Antrag auf Beurlaubung. Das Formular finden Sie im Schulplaner. Bis zu zwei Tage kann die Klassenlehrkraft freigeben, ab drei Tagen entscheidet die Schulleitung. Freistellungen direkt vor oder nach den Ferien werden nicht genehmigt.

 

  • Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Kind ohne Entschuldigung eine Leistung (z. B. eine Klassenarbeit) verpasst, bekommt es die Note „ungenügend“ (6). Auch eine Entschuldigung, die zu spät oder nicht richtig eingereicht wurde, gilt als unentschuldigt. Es liegt bei Ihnen, rechtzeitig für eine Entschuldigung zu sorgen.

 

Beispiel für eine Entschuldigung:

Unfall auf dem Schulweg oder in der Schule?

Jedes Schulkind ist in Baden-Württemberg automatisch und kostenfrei in der UKBW unfallversichert. Der Versicherungsschutz besteht in der Schule, bei schulischen Veranstaltungen und auf dem Schulweg.

 

Durch Klick auf das untenstehende Bild gelangen Sie zum Infoblatt der UKBW.