Informationen Schulabschlüsse

In der Orientierungsstufe, den Klassenstufen 5 und 6,  gibt es kein Sitzenbleiben. Der Unterrichtsstoff ist am M-Niveau, dem mittleren Niveau, ausgereichtet. Ende Klasse 6 wird der Schüler dem Grundniveau, dem G-Niveau, oder dem mittleren M-Niveau, zugeordnet.

 

In den Klassenstufen 7 und 8 wird der Schüler an der Realschule, anders als an der Gemeinschaftsschule, in allen Fächer in der jeweiligen Niveaustufe unterrichtet. Die Niveaustufe kann je nach Notenlage (D/M/E jeweils mind. die Note 2, alle anderen Fächer im Durchschnitt mit der Note 3) am Ende des Schuljahres, auf Antrag der Eltern auch zum Schulhalbjahr, gewechselt werden. Am Ende von Klassenstufe 8 wird aufgrund der Notenlage entschieden, wer einen Hauptschulabschluss oder einen Realschulabschluss ablegen kann.

 

Schüler, die am Ende von Klassenstufe 9 mit einem Hauptschulabschluss (Niveau G2) abschließen, können bei guter Notenlage (D/M/E jeweils mind. die Note 2, alle anderen Fächer im Durchschnitt mit der Note 3) direkt in Klassenstufe 10 übergehen und den Realschulabschluss (Niveau M3) anstreben. Ist die Notenlage nicht ausreichend, so können sie die 9. Klasse im M-Niveau wiederholen und anschließend bei einer Versetzung in die 10. Klasse, versuchen den Realschulabschluss zu absolvieren.

 

Ein Werkrealschulabschluss kann nur an einer Werkrealschule abgelegt werden. Er entspricht dem Niveau G3.

Die Dokumente vom Kultusministerium zur neuen Abschlussprüfung:

Foliensatz.pdf

Handreichungen.pdf