Haus- und Schulordnung der Hölderlin-Realschule Lauffen a.N.

I. Präambel

 

1. Zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule und um das Zusammenleben der Schulgemeinschaft zu fördern sowie die gemeinsame Arbeit zu erleichtern sind Regeln erforderlich, die in dieser Schulordnung festgelegt wurden. Dabei orientieren wir uns an den im Leitbild formulierten Werten, Normen und Zielen.

 

2. Unterrichtsversäumnisse

 Eine Erkrankung ist der Schule unverzüglich mitzuteilen. Entschuldigungspflichtig sind bei minderjährigen Schülern die Erziehungsberechtigten.

Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen (siehe Schulbesuchsverordnung).                       

Tritt die Erkrankung während der Unterrichtszeit auf, so meldet sich die Schülerin/der Schüler bei der betreffenden Lehrkraft ab (bei Erkrankung in Pausen bei der nachfolgenden Lehrkraft), die dies im Tagebuch vermerkt. Auch in diesen Fällen ist eine nachträgliche schriftliche Entschuldigung erforderlich.

Anträge auf Beurlaubungen sind rechtzeitig den Klassenlehrern und Klassenlehrerinnen vorzulegen. Eine Beurlaubung zwecks Verlängerung der Ferien ist grundsätzlich nicht möglich.

 

II. Unterricht

1. Alle Schülerinnen und Schüler finden sich pünktlich zum Unterricht ein. Nach dem ersten Läuten warten sie auf den Gängen vor ihren Unterrichtsräumen auf das Eintreffen der Lehrkraft.

 

2. Fachräume dürfen prinzipiell nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft betreten werden. Es gelten die entsprechenden Fachraumordnungen.

 

3. Ist eine Klasse 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrkraft, so verständigt der Klassensprecher oder die Klassensprecherin das Sekretariat oder Rektorat.

 

4. Während des Unterrichts, der Freistunden und der Pausen ist das Verlassen des Schulbereiches nicht gestattet. Die Lehrkräfte können Ausnahmen zulassen.

 

5. In der letzten Vormittags- und Nachmittagsstunde werden die Klassenzimmer in Ordnung gebracht. Das bedeutet: Aufstuhlen, Tafel säubern, Fenster schließen, das Licht ausschalten und die Zimmer abschließen.

Für die Fachräume gelten die entsprechenden Fachraumordnungen.

 

6. Die Klassen regeln ihre Zimmerordnung eigenverantwortlich zusammen mit ihrer Klassenlehrerin oder ihrem Klassenlehrer. Das betrifft zum Beispiel Ordnungsdienste, die Ausgestaltung der Klassenzimmer, die Müllbeseitigung u.a.

 

 

III. Schulhaus, Schulgelände

 

Jeder soll sich in den Unterrichtsräumen und auf dem Schulgelände so verhalten, dass niemand gestört oder gefährdet wird.

 

Insbesondere ist zu beachten:

                                                                                 

1. Jeder hat sich auf den Fluren und Treppen so zu verhalten, dass ein Durchkommen jederzeit gewährleistet ist.

 

2. Während der Unterrichtszeit ist jeder Schüler verpflichtet, auf den Fluren leise zu sein.

 

3. Allen Schülerinnen und Schülern ist das Rauchen auf dem Schulgelände sowie im Einsichtsbereich der Schule untersagt.

 

4. Das Kaugummikauen und Spucken ist auf dem gesamten Schulgelände             verboten.

 

5. Offene Getränke dürfen nicht ins Schulhaus mitgebracht werden. Mitgebrachte             Getränke müssen auslaufsicher aufbewahrt werden.

 

6. Der Aufenthaltsraum steht den Schülerinnen und Schülern vor Unterrichtsbeginn und während der Mittagspause zur Verfügung.

 

7. Für Fahrräder und motorisierte Zweiräder stehen die dafür vorgesehene  Abstellplätze des Schulgeländes zur Verfügung. Sie dürfen nur zum Abstellen und Abholen der Fahrzeuge betreten werden. Ansonsten ist auf dem Schulgelände das Fahren mit Rädern, Skateboards und dergleichen nicht gestattet.

 

8. Schneeballwerfen ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.

 

9. An den Bushaltestellen ist geordnetes Anstellen und rücksichtsvolles Verhalten unerlässlich.

 

10.  Im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände ist das Benutzen von Handys und anderen elektronischen Geräten prinzipiell verboten. Die Geräte müssen ausgeschaltet sein und nicht sichtbar verwahrt werden. Über Ausnahmen auf dem Gelände oder im Unterricht entscheidet der Fachlehrer.

 

Die Schulordnung wurde an dieser Stelle um die "Ordnung zum Umgang mit digitalen Geräten und Lernplattformen an der HRS" ergänzt (siehe eigener Reiter).

 

 

           

IV. Pausenordnung

 

1. Vertretungsstunden

Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher informieren ihre Klassen über

Vertretungsstunden.  

Für Vertretungsstunden gelten dieselben Regelungen wie für den übrigen Unterricht.

           

2. Pausen

Zu Beginn der Pause verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulhaus.

Der Pausenhof darf während der Unterrichtszeit  - dazu gehören auch Pausen und Hohlstunden -  nicht verlassen werden.

Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch eine Lehrkraft.

Auch auf dem Pausenhof ist gegenseitige Rücksichtnahme selbstverständlich.

Beim Bäcker sind geordnetes Anstellen und Verhalten unerlässlich.

Das Produzieren von Müll und die Verschmutzung des Schulgeländes sind zu vermeiden.

Nach dem ersten Läuten kehren alle Schüler zügig zu ihren Unterrichtsräumen zurück.

Sprechzeiten für Lehrerinnen und Lehrer sind nicht in der Pause.

 

 

 

 

 

 

                                                                                                Lauffen/N., Stand: Juni 2018